Mit der Übersendung, dem Upload oder der sonstigen Bereitstellung von Präsentationen, PDF-Dateien, Bildern, Grafiken, Tabellen, Karten, Texten oder sonstigen Materialien zur Veröffentlichung auf grubenwasser.org erkennt der Einreicher die nachstehenden Bedingungen an.
1. Zweck der Einreichung
Die eingereichten Unterlagen dienen der Bereitstellung von Vortrags- und Konferenzunterlagen auf grubenwasser.org. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser Einreichungsbedingungen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
2. Rechteeinräumung
Der Einreicher räumt dem Betreiber von grubenwasser.org das einfache, nicht ausschließliche, unentgeltliche Recht ein, die eingereichten Inhalte
- zu speichern
- technisch zu bearbeiten
- in geeigneten Dateiformaten bereitzuhalten
- zu vervielfältigen, soweit dies technisch erforderlich ist
- und auf grubenwasser.org öffentlich zugänglich zu machen.
Dies umfasst auch die Anfertigung technisch erforderlicher Vorschaubilder, Sicherungskopien, Zwischenspeicherungen und Dateikonvertierungen.
Die Rechteeinräumung gilt räumlich unbeschränkt für die Dauer der Bereithaltung der Unterlagen auf grubenwasser.org, sofern keine kürzere Veröffentlichungsdauer vereinbart wurde.
3. Erklärung des Einreichers
Der Einreicher erklärt und garantiert, dass
- er Urheber der eingereichten Inhalte ist oder über sämtliche für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte verfügt
- die eingereichten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder alle notwendigen Nutzungsrechte, Einwilligungen und Zustimmungen wirksam eingeholt wurden
- durch die Veröffentlichung auf grubenwasser.org keine Rechte Dritter verletzt werden.
Dies gilt insbesondere für
- Urheberrechte und Leistungsschutzrechte
- Persönlichkeitsrechte
- Datenschutzrechte
- Markenrechte
- sonstige gewerbliche Schutzrechte.
4. Fremdmaterialien
Soweit in den eingereichten Unterlagen Fotografien, Karten, Luftbilder, Abbildungen, Screenshots, Grafiken, Tabellen, Logos, Zeitungsausschnitte, Buchabbildungen oder sonstige Materialien Dritter enthalten sind, versichert der Einreicher, dass auch für diese Inhalte sämtliche für die Veröffentlichung auf grubenwasser.org erforderlichen Rechte vorliegen.
Der Einreicher ist dafür verantwortlich, dass Nutzungsbeschränkungen, Quellenangaben, Urhebervermerke oder sonstige Lizenzbedingungen eingehalten werden.
5. Verbot unzulässiger Inhalte
Nicht eingereicht werden dürfen insbesondere Inhalte,
- die Rechte Dritter verletzen
- deren Nutzung nur für Vortrag, Lehre oder den internen Gebrauch erlaubt ist, nicht aber für eine Veröffentlichung im Internet
- die aus Bildagenturen, Presseportalen, Zeitschriften, Büchern, Datenbanken, Kartenportalen oder Webseiten stammen, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis für die Veröffentlichung auf grubenwasser.org vorliegt.
6. Nachweispflicht
Der Einreicher ist verpflichtet, dem Betreiber auf Anforderung unverzüglich geeignete Nachweise über seine Rechteinhaberschaft oder über bestehende Nutzungsrechte vorzulegen. Dazu gehören insbesondere Lizenzen, Einwilligungen, schriftliche Freigaben oder sonstige Berechtigungsnachweise.
7. Freistellung
Der Einreicher stellt den Betreiber von grubenwasser.org auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der eingereichten Inhalte oder deren Veröffentlichung geltend gemacht werden, soweit der Einreicher die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung, insbesondere
- Anwaltskosten
- Gerichtsgebühren
- Dokumentationskosten
- Auskunftskosten
- und etwaige Schadensersatzforderungen.
8. Rechte des Betreibers bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen
Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Rechtsverletzung oder wird der Betreiber auf eine solche hingewiesen, ist der Betreiber berechtigt, die betroffenen Inhalte ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise
- nicht zu veröffentlichen
- vorläufig zu sperren
- zu entfernen
- oder dauerhaft zu löschen.
Dies gilt auch dann, wenn die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt ist.
9. Keine Prüfpflicht des Betreibers
Der Betreiber von grubenwasser.org ist nicht verpflichtet, eingereichte Unterlagen vor ihrer Veröffentlichung rechtlich oder inhaltlich zu prüfen. Eine etwaige Durchsicht oder Bearbeitung begründet keine Übernahme der rechtlichen Verantwortung für die eingereichten Inhalte.
10. Pflicht zur nachträglichen Mitteilung
Der Einreicher verpflichtet sich, den Betreiber unverzüglich zu informieren, wenn nach der Einreichung Umstände bekannt werden, die einer Veröffentlichung entgegenstehen oder Rechte Dritter berühren könnten. Dies gilt insbesondere bei nachträglich bekannt gewordenen Lizenzbeschränkungen, Widerrufen oder Beanstandungen durch Rechteinhaber.
11. Entfernung auf Verlangen des Betreibers
Der Betreiber kann jederzeit verlangen, dass der Einreicher einzelne Inhalte ersetzt, überarbeitet oder zurückzieht, wenn berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Eignung der Unterlagen bestehen.
12. Haftung des Einreichers
Für Inhalt, Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der eingereichten Unterlagen ist ausschließlich der Einreicher verantwortlich.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser Einreichungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Aktualisierungsdatum: 2026-09-09 (generiert mithilfe von ChatGPT)