Anmeldung

Bit­te mel­den Sie sich spä­tes­tens bis zum 1. August 2025 über unser Anmel­de­sys­tem Con­f­Tool an.

Alle Prei­se ent­hal­ten bereits die Mehr­wert­steu­er, die wir in vol­ler Höhe an das Finanz­amt abfüh­ren müs­sen. Sie wird Ihnen auf der Rech­nung geson­dert ausgewiesen.

In den Prei­sen für die Lehr­gän­ge sind neben der Mehr­wert­steu­er sämt­li­che Unter­la­gen sowie Pau­sen- und Mit­tags­ver­pfle­gung für Sie enthalten.

Kate­go­riebis
1. Juni 2025
ab
2. Juni 2025
Kon­fe­renz­teil­nah­me Nor­mal140,00 €190,00 €
Kon­fe­renz­teil­nah­me Behör­den, IMWA-
Mitg­lie­der, Pensionäre
110,00 €140,00 €
Kon­fe­renz­teil­nah­me Stu­dentinnen und Stu­den­ten mit Nachweis80,00 €90,00 €
Lehr­gang Nor­mal325,00 €355,00 €
Lehr­gang Ermä­ßigt315,00 €335,00 €
Lehr­gang Stu­den­ten185,00 €205,00 €

Hotelkontingente

Über­nach­tungs­kon­tin­gen­te für die kssel25 kön­nen Sie bis zum 4. Juli 2025 hier, auf der Inter­net­sei­te des Kas­sel Con­ven­ti­on Bure­aus abrufen.


Anmeldebedingungen

  • Die Anmel­dung zur Teil­nah­me ist ver­bind­lich.
  • Soll­ten Sie Ihre Anmel­dung bis 30 Tage vor Beginn der Ver­an­stal­tung annul­lie­ren, so wer­den 80% der Gebüh­ren rück­erstat­tet. In allen ande­ren Fäl­len blei­ben Ihre finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen voll­um­fäng­lich bestehen.
  • Die Anmel­de­ge­bühr wird sofort mit der Anmel­dung fäl­lig und ist inner­halb von 7 Tagen nach dem Spei­chern des Anmel­de­for­mu­lars zu bezah­len (aber nicht spä­ter als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung).
  • In allen Prei­sen ist die Mehr­wert­steu­er bereits ent­hal­ten und wird auf Ihrer Rech­nung ausgewiesen.
  • Ein Anspruch auf Teil­nah­me besteht erst nach Ein­gang des gesam­ten Teilnahmebetrages.
  • Ände­run­gen des Kon­fe­renz­pro­gramms sind vorbehalten.
  • Sofern die Ver­an­stal­tung aus Grün­den der höhe­ren Gewalt abge­sagt wer­den muss, wer­den Ihre Gebüh­ren rück­erstat­tet. Es bestehen kei­ne wei­te­ren Ver­pflich­tun­gen des Orga­ni­sa­tors gegen­über dem Teil­neh­mer. Die Anmel­dun­gen blei­ben hin­ge­gen gül­tig, falls die Ver­an­stal­tung ver­scho­ben wer­den muss.
  • Sofern auf der Ver­an­stal­tung Fotos gemacht wer­den, erklä­ren Sie sich damit ein­ver­stan­den, dass die­se dis­kret zu Wer­be­zwe­cken für die ksselxx und für Ver­an­stal­tungs­be­rich­te ver­wen­det wer­den können.